Austausch statt Isolation!

Änderung des Asylgesetzes: Sicherheit und Betrieb in den Zentren des Bundes

Grundsätzlich muss im Fokus aller Überlegungen und Massnahmen bezüglich Gewaltprävention in Kollektivunterkünften eine professionelle Betreuung, sinnvolle Beschäftigung, niederschwelliger Zugang zu Gesundheitsversorgung und ein würdiger Alltag ohne Einschränkung der Grund- und Menschenrechte stehen. Dies ist entscheidend, um der Entstehung struktureller Gewalt in Bundesasylzentren entgegenzuwirken.

Seit der Gründung im Jahr 2015 setzt sich die ZiAB unter anderem für bessere Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement sowie für mehr Betreuungs- und weniger Sicherheitspersonal ein. Jegliche Bemühungen in diese Richtung werden von der ZiAB ausdrücklich begrüsst. Aus Sicht der ZiAB ist es grundsätzlich erfreulich, dass im erläuternden Bericht zur Vernehmlassung festgehalten wird, wie wichtig persönliches Wohlbefinden und die Förderung der psychischen Gesundheit für die Gewaltprävention sind. Die ZiAB hofft, dass dieser Gedanke allen kommenden Massnahmen – gerade auch im Bereich Sicherheit – zugrunde liegt.

Die ZiAB hat am 2. Mai ihre Vernehmlassungsantwort zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung eingereicht. Lesen Sie diese hier.