Die Entmündigung beschränkt sich aber nicht nur auf die Repräsentation von Asylsuchenden, sondern bestimmt deren Alltag. Ihre Handlungs- und Entscheidungsfreiräume werden in Kollektivunterkünften systematisch begrenzt.
Von den schwierigen Bedingungen haben sich die (ausschliesslich männlichen) Bewohner des temporären Bundesasylzentrums Brugg (AG) nicht abschrecken lassen. Mittels Unterschriftensammlung haben sie sich erfolgreich für mehr Bewegungsfreiheit eingesetzt. Das Anliegen der Asylsuchenden gelangte vom Rechtschutz über das Staatssekretariat für Migration SEM zum Stadtrat Brugg. Dieser erklärte sich einverstanden, die Ausgangszeit vorläufig bis Ende Oktober von 17 auf 20 Uhr zu verlängern. Ob die Verlängerung permanent eingeführt wird, berät der Stadtrat im Herbst. (Für die Ausgangsmodalitäten in Bundesasylzentren siehe Art. 17 der EJPD-Verordnung).