Zusammenfassend hebt die NKVF nach den Besuchen der ausgewählten Bundesasylzentren (Kaserne Les Rochat, BAZ Balerna und Chiasso, BAZ Steckborn, Zivilschutzanlagen Bonergasse, Schäferweg und Aesch) verschiedenste Punkte hervor und formuliert Empfehlungen an das SEM und die Betreiberunternehmen folgender Bundesasylzentren:
Die besuchten Bundesasylzentren übergreifend …
- ist die NKVF der Ansicht, dass die Unterbringung in Zivilschutzanlagen nur von möglichst kurzer Dauer sein sollte und für bestimmte Personengruppen (Kinder, Jugendliche, schwangere Frauen, andere verletzliche Personen) immer ungeeignet ist. Zudem sollten unbegleitete Jugendliche aufgrund ihrer Vulnerabilität nicht in Zivilschutzanlagen untergebracht werden.
- weist die NKVF das SEM darauf hin, dass gemäss der UN-Konvention über die Rechte des Kindes keine Unterscheidung zwischen sogenannten autonomen und abhängigen Minderjährigen Es verstösst gegen die Konvention, diese Unterscheidung zur Differenzierung der Betreuung dieser Minderjährigen heranzuziehen.
- erinnert die NKVF das SEM und die Betreuungsunternehmen an ihre Kritik und ihre Empfehlung, die Verantwortlichen für Gewaltprävention umfassender und intensiver zu schulen und sie ausschliesslich mit der Gewaltprävention zu betrauen, ohne weitere Aufgaben.
- empfiehlt die NKVF dem SEM und den Betreuungsunternehmen dringend, generell in allen Zivilschutzanlagen Gewaltpräventionsbetreuende einzusetzen und deren Rekrutierung sowie Aus- und Weiterbildung hohe Priorität einzuräumen.
- empfiehlt die NKVF dem SEM sowie den Betreuungs- und dem Sicherheitsunternehmen, in Umsetzung des menschen- und grundrechtlichen Diskriminierungsverbots die Leitung und die Mitarbeitenden in den BAZ zum Umgang mit Stereotypen und Vorurteilen sowie zur Bekämpfung von Diskriminierung regelmässig zu schulen. Darüber hinaus sollten sowohl asylsuchende Personen als auch und Mitarbeitenden eine niederschwellige Möglichkeit haben, entsprechende Beobachtungen vertraulich zu melden (z.B. bei einer externen Meldestelle). Sie sind auf diese Meldemöglichkeit ausdrücklich hinzuweisen.
Bezüglich der Kaserne Les Rochat (VD)…
- ist die NKVF besorgt über potenziell besonders gefährdete Minderjährige und empfiehlt dem SEM und dem Betreuungsunternehmen, die spezifischen Bedürfnisse aller unbegleiteten Minderjährigen gemäss internationalen Menschenrechtsstandards zu klären und zu berücksichtigen.
- ist die NKVF der Ansicht, dass das angewandte Sanktionssystem in zu stark auf Erwachsene ausgerichtet ist und die Vulnerabilität und Entwicklung der Jugendlichen nicht ausreichend berücksichtigt. Sie erinnert das SEM und die Betreuungsunternehmen daran, anstelle von Sanktionen ein System erzieherischer Massnahmen unter der Verantwortung von sozialpädagogischem Personal in allen BAZ einzuführen, die unbegleitete Minderjährige aufnehmen.
Bezüglich der Bundesasylzentren Chiasso und Balerna (TI) …
- empfiehlt die NKVF dem SEM und dem Betreuungsunternehmen dringend, im BAZ Chiasso ab sofort keine Kinder, schwangere Frauen, Personen mit Behinderungen und andere besonders vulnerable Personen unterzubringen. Andere asylsuchende Personen dürfen dort nicht länger als einige Tage untergebracht werden. Die Unterkunft muss so schnell wie möglich geschlossen werden.
- empfiehlt die NKVF dem SEM und dem Betreuungsunternehmen im BAZ Pasture in Balerna sofort die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Frauen vor sexualisierter Gewalt zu schützen.
Bezüglich der Zivilschutzanlagen Bonergasse und Schäferweg (BS) und Aesch (BL) …
- weist die NKVF auf unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen in den Zivilschutzanlagen Bonergasse und Schäferweg in Basel hin und empfiehlt, ein wirksames und vertrauliches Meldesystem für Hinweise auf unzulässige Gewalt von Mitarbeitenden gegenüber Asylsuchenden aufzubauen.
- Wenn auch zurzeit in der Zivilschutzanlage Aesch keine Betreuung mit einer Bezugsperson möglich ist, ist den Jugendlichen zumindest eine Tagesstruktur zu ermöglichen, die sich am übergeordneten Kindesinteresse und am Recht auf Erholung und Freizeit orientiert.
Bezüglich des Bundesasylzentrums Steckborn (TG)
- beurteilt die NKVF die Zivilschutzanlage als baulich ungeeignet und den internationalen Standards nicht genügend, um Asylsuchende unterschiedlichen Geschlechts unterzubringen. Sie empfiehlt dem SEM und dem Betreuungsunternehmen, auf eine gemischtgeschlechtliche Unterbringung in der Zivilschutzanlage zu verzichten.
- empfiehlt die NKVF dem SEM, aus Gründen der Hygiene und des Gesundheitsschutzes so schnell wie möglich Sanierungsarbeiten in Auftrag zu geben.
Lesen Sie hier die entsprechenden Schreiben der NKVF und die Stellungnahmen des Staatssekretariats für Migration SEM.