Austausch statt Isolation!

Bundesasylzentren - kurz erklärt

Seit dem 1. März 2019 werden alle asylsuchenden Personen in der Schweiz zu Beginn ihres Verfahrens in Bundesasylzentren untergebracht. Diese Zentren heissen Bundesasylzentren, weil die Verantwortung beim Bund, genauer gesagt beim Staatssekretariat für Migration SEM liegt.
Die Aufenthaltsdauer in diesen Zentren soll maximal 140 Tage betragen. Wird in dieser Zeit kein rechtskräftiger Asylentscheid gefällt, werden die Bewohner*innen der Bundesasylzentren auf die Kantone verteilt, d.h. in kantonalen Durchgangszentren oder Wohnungen untergebracht.

Infrastruktur und Akteur*innen

Bei den Bundesasylzentren handelt es sich um grosse Kollektivunterkünfte mit Platz für mindestens 250 Bewohner*innen. Die Zentren haben Küchen, Ess- und verschiedene Aufenthaltsräume, medizinische Untersuchungsräume, Büros, Lagerräume, Schlafzimmer (mit Stockbetten), sanitäre Anlagen, bewachte Eingangsbereiche sowie sogenannte ‘Besinnungsräume’ (Zellen, in denen Asylsuchende bis zum Eintreffen der Polizei zum Eigen- und Fremdschutz festgehalten werden können). In der Regel gibt es einen umzäunten Aussenbereich um das Gebäude oder eine Terrasse. Wie die Infrastruktur genau ausfällt, variiert von Standort zu Standort.

Für verschiedene Aufgabenbereiche innerhalb der Zentren (Betreuung, Sicherheit, medizinische Versorgung, Rechtsschutz, Rückkehrberatung) beauftragt das Staatssekretariat für Migration SEM externe Unternehmen und Organisationen. Zusätzlich vor Ort sind Seelsorgende und, sofern der Unterricht für schulpflichtige Kinder im Zentrum stattfindet, von den jeweiligen Kantonen beauftragte Lehrkräfte. Bundesasylzentren sind der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht zugänglich. Einzelne zivilgesellschaftliche Akteur*innen können aber im Rahmen eines bewilligten Projektes Zugang erhalten (mehr dazu)

Typen von Bundesasylzentren

Es wird zwischen drei verschiedenen Typen von Bundesasylzentren unterschieden.

Bundesasylzentren mit Verfahrensfunktion
In diesen Zentren werden Asylgesuche eingereicht, geprüft und entschieden. Alle Asylsuchenden werden in einem ersten Schritt einem solchen Zentrum zugewiesen.

Bundesasylzentren ohne Verfahrensfunktion
Diese werden oft auch Warte- und Ausreisezentren genannt. In diesen Zentren halten sich überwiegend, aber nicht nur, Personen auf, deren Asylverfahren unter das Dublin-Abkommen fallen oder deren Asylgesuche abgelehnt wurden.

Besondere Zentren
Dort werden Asylsuchende untergebracht, welche gemäss Behörden die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder den Betrieb der normalen Bundesunterkünfte erheblich stören. Aktuell ist kein solches Zentrum in Betrieb.

Zusätzlich werden vom Bund Unterkünfte an den zwei Flughäfen Genf und Zürich betrieben.