Vielen stehen keine geheizten Räume ausserhalb der Asylzentren zur Verfügung, welche sie ohne finanzielle Mittel nutzen könnten. So wird die ohnehin viel zu knappe Privatsphäre der Asylsuchenden weiter beschnitten. Die Durchführung von zivilgesellschaftlichen Aktivitäten im Freien wird zudem zunehmend ungemütlich und für einige Asylsuchende unattraktiv – teilweise, weil sie nicht im Besitz von witterungsgerechter Kleidung sind. Dies darf aber kein Hinderungsgrund sein! Die Bewohner*innen von Bundesasylzentren haben das Anrecht auf saisongerechte Schuhe und Jacken (siehe Betriebskonzept BEKO, S. 25). Die Ausstattung mit passender Kleidung gehört in den Leistungsauftrag der Betreuungsorganisationen AOZ und ORS.
Die ZiAB empfiehlt, sofort mit dem jeweiligen Zentrum Kontakt aufzunehmen, wenn Sie vermuten, dass die Ausstattung mit Kleidung nicht der vorgegebenen minimalen Grundausstattung (siehe BEKO) entspricht.