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Evaluation der Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden in der Schweiz

Eine externe Evaluation zeigt Verbesserungsbedarf bei der Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden in Asylzentren des Bundes und in den Kollektivunterkünften der Kantone auf, insbesondere in den Bereichen Ausbildung, Falltransfer, Übersetzung sowie psychiatrische und psychologische Betreuung. Die ZiAB begrüsst daher die Empfehlungen an die Bundes-, Kantons- und interkantonalen Behörden und ermutigt sie, diese umzusetzen.

Im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) haben das Schweizerische Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien (SFM) und das Beratungsbüro BSS die Umsetzung, Wirkung und Zweckmässigkeit des Konzepts zur Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden in Bundesasylzentren und kantonalen Kollektivunterkünften untersucht. Das Konzept wurde vom Staatssekretariat für Migration (SEM), dem BAG und den Kantonen erarbeitet nach Inkrafttreten vom revidierten Epidemiengesetz (EpG) und der entsprechenden Verordnung (EpV) 2016, worin konkrete Ziele im Hinblick auf die Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden genannt werden.

Die ZiAB war Teil der Begleitgruppe der externen formativen Evaluation, die Experten, Behörden und Vertreter verschiedener Organisationen umfasste. In dieser Funktion ha sie sich zum Pflichtenheft und zum Entwurf des Schlussberichts schriftlich geäussert.

Der Bericht hält fest, dass die Bundesasylzentren (BAZ) im Vergleich zu den kantonalen Kollektivunterkünften für Asylsuchende (KAZ) besser abschneiden. Seitens Bund und BAZ sind die meisten, wenn auch nicht alle, im Konzept genannten Aufträge und Massnahmen umgesetzt worden und auch die übergeordneten Ziele grösstenteils erreicht. Beispielsweise erhalten Asylsuchende bei ihrer Ankunft im BAZ in der Regel erste medizinische Informationen, eine Beratung sowie Zugang zu Pflegefachpersonal. In den KAZ hingegen ist die Situation deutlich heterogener als in den BAZ, und das Konzept wird teilweise nicht als verbindlich angesehen. Ein Beispiel hierfür ist, dass in vielen KAZ keine Pflegefachpersonen angestellt sind und das Personal insbesondere in Bezug auf Gesundheitsthemen unzureichend ausgebildet ist.

Die Evaluation benennt weiterhin bestehende Herausforderungen in den BAZ. Hier sind einige der Hauptprobleme, die in der Evaluation festgestellt wurden:

  • Ungenügende Übermittlung von Patientendossiers: Bei einem Wechseln von Asylsuchenden von einem BAZ in ein anderes oder in den Kanton ist die Informationsweitergabe laut Bericht lückenhaft. In manchen Fällen erreicht die Dokumentation das kantonale Zentrum verspätet und unvollständig, was die kontinuierliche medizinische Versorgung behindert.
  • Ungenügende sprachliche Verständigung: Das Gesundheitsfachpersonal muss oft auf professionelle Dolmetschende verzichten, weil es an Geld mangelt, es administrativ zu aufwändig ist oder für bestimmte Sprachen keine Dolmetschende zur Verfügung stehen. Stattdessen werden Online-Übersetzungsprogramme oder Familienangehörige und Freunde eingesetzt, wobei weder die Qualität der Übersetzung noch die nötige Vertraulichkeit und der Datenschutz garantiert sind. Für Betroffene kann das beispielsweise bedeuten, dass sie nicht die nötige Behandlung erhalten.

Die ZiAB unterstützt die Empfehlungen, die im Bericht an die Behörden gerichtet werden, und regt an, diese möglichst zeitnah umzusetzen, um die Gesundheitsversorgung für Asylsuchende zu verbessern.

Lesen Sie hier den Schlussbericht und hier die Stellungnahme der Steuergruppe.