«Die beschleunigten Asylverfahren funktionieren grundsätzlich gut, Optimierungen sind umgesetzt oder eingeleitet» fasst das SEM zusammen (Medienmitteilung). Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH und das Bündnis unabhängiger Rechtsarbeit im Asylbereich begrüssen Verbesserungen, sehen an verschiedenen Stellen aber weiterhin grossen Handlungsbedarf. Die ZiAB teilt diese kritischen Einschätzungen.
Der Evaluationsbericht zur Prozessqualität – erarbeitet durch private Unternehmen – hält u.a. fest, dass «keine Hinweise auf systematische Probleme in der Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit» festgestellt wurden (S. 41). Nach den schockierenden gewaltvollen Übergriffen durch Sicherheitspersonal in verschiedenen Bundesasylzentren im Frühjahr 2021 – und der darauffolgenden Einleitung einer externen Untersuchung durch das SEM – vermag diese Aussage zu erstaunen.
Der Evaluationsbericht zum Rechtsschutz wurde durch das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR verfasst. Die ZiAB zeigt sich besonders besorgt über einen Vermerk bezüglich des Bundesasylzentrums Glaubenberg. Gemäss SKMR gibt es Hinweise darauf, dass Asylsuchende durch die Zwangsmassnahmepraxis in der Unterkunft auf eine Art und Weise behindert werden, «die allenfalls nicht mehr mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar ist», wenn sie ihr Beschwerderecht ausüben wollen (S. 101). Das Bundesasylzentrum Glaubenberg liegt von der lokalen Bevölkerung abgeschottet. Seit der Eröffnung der Unterkunft in einem Armee-Truppenlager auf 1500 m.ü.M. im Jahr 2015 ist es für zivilgesellschaftliche Organisationen schwierig, mit Bewohner*innen in Kontakt zu treten und sich ein Bild von der Situation vor Ort zu machen.