Austausch statt Isolation!

Fachbericht ‘Vernachlässigtes Kindeswohl’

Die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht SBAA geht der Frage nach, ob das Kindeswohl wirklich an erster Stelle steht.

Laut Kinderrechtskonvention, welche die Schweiz 1997 ratifiziert hat, sollte das Kindeswohl immer an erster Stelle stehen. Im Asyl- und Migrationsbereich scheint diese Verpflichtung immer wieder in Vergessenheit zu geraten.
Der aktuelle Fachbericht der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht SBAA widmet sich dem Kindeswohl und den Kinderrechten in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren. Hier erhalten Sie Zugang zum lesenswerten Bericht.