Laut Kinderrechtskonvention, welche die Schweiz 1997 ratifiziert hat, sollte das Kindeswohl immer an erster Stelle stehen. Im Asyl- und Migrationsbereich scheint diese Verpflichtung immer wieder in Vergessenheit zu geraten.
Der aktuelle Fachbericht der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht SBAA widmet sich dem Kindeswohl und den Kinderrechten in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren. Hier erhalten Sie Zugang zum lesenswerten Bericht.