Nur selten gelangen solche Übergriffe an die Öffentlichkeit, es gibt aber Grund zur Annahme, dass es sich dabei nicht um Einzelfälle handelte. Immer wieder steht der Vorwurf im Raum, dass das Sicherheitspersonal ungenügend geschult und begleitet werde. Der SEM-Kommunikationschef Daniel Bach entgegnet im Rundschau-Beitrag, dass die Sicherheitsleute in den Bundesasylzentren von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe darin ausgebildet würden, «wie sie mit Leuten aus anderen Kulturen kommunizieren sollen». Dabei handelt es sich um einen eintägigen Kurs – von einer Ausbildung durch die Schweizerische Flüchtlingshilfe kann also keine Rede sein. (SRF-Rundschau)
Die Anwendung von unverhältnismässiger Gewalt gegenüber asylsuchenden Personen ist inakzeptabel. Sollten Sie im Rahmen Ihres Engagements von solchen Vorfällen Kenntnis erhalten, setzen Sie sich mit der ZiAB in Verbindung.
Die drei Asylsuchenden, welche in Giffers Anklage gegen Mitarbeitende des Sicherheitsdienstleisters erhoben haben, warten nach Erhalt des Negativentscheides auf ihre Wegweisung. Die Anklage hatte somit keine aufschiebende Wirkung auf das Asylverfahren. Die ZiAB verurteilt, dass den Personen somit faktisch verunmöglicht wird, am Verfahren teilzunehmen.
Eine Zusammenstellung der Medienberichte über die Vorfälle in Giffers finden Sie hier.
Das Kollektiv drei Rosen gegen Grenzen sprach mit Bewohner*innen des Bundesasylzentrums Basel und veröffentlichte ihre Berichte zu Gewaltvorfällen in einer Broschüre.