Medienschaffenden und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft bleibt der Zugang zu Bundesasylzentren regelmässig mit dem Argument verwehrt, dass es die Privatsphäre der Bewohner*innen zu schützen gilt. Die fehlende Privatsphäre ist für viele Asylsuchende in Kollektivunterkünften in der Tat ein grosses Problem, allerdings wird die Privatsphäre bereits ‘System-intern’ missachtet. Asylsuchende Personen fühlen sich durch die Unterbringung in Mehrbettzimmern, regelmässige Zimmerkontrollen, Leibesvisitationen, die Einschränkung der Bewegungsfreiheit sowie durch die Abwesenheit von Rückzugsorten in ihrer Privatsphäre verletzt. In diesem Kontext kommt dem Mobiltelefon eine immense Bedeutung zu. Es bildet sozusagen einen digitalen, privaten Zufluchtsort.
Eine parlamentarische Initiative, welche die Abgabe und Überprüfung der Mobiltelefone von Asylsuchenden fordert, lehnte die ZiAB und viele weitere Organisationen daher klar ab (hier die ZiAB-Stellungnahme vom 3. Juni 2020).
Der Nationalrat hat der Gesetzesänderung trotzdem zugestimmt. Eine rechtstaatlich höchst bedenkliche Gesetzesänderung. Lesen Sie den Standpunkt von Peter Meier, Leiter Asylpolitik der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH.