Austausch statt Isolation!

Hürden für die Berichterstattung

Journalist*innen bleibt der Zugang zu den Bundesasylzentren in der Regel mit der Begründung verwehrt, dass die Privatsphäre der Asylsuchenden geschützt und ihre Sicherheit gewährleistet werden müsse.

Aber ist dies juristisch haltbar? Wie steht es um die Pressefreiheit und das öffentliche Interesse? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR hat im Herbst vergangenen Jahres Ungarn gerügt,weil einem Journalisten im Jahr 2016 der Zugang zu einem Asylzentrum verwehrt blieb. Er wollte in einem Artikel über die Lebensbedingungen in der Unterkunft berichten.  In demokratischen Gesellschaften müssen laut EGMR Einschränkungen der freien Meinungsäusserung plausibel begründet werden. Allein das Argument des Schutzes von asylsuchenden Personen sei in einem solchen Fall nicht ausreichend.
Es bleibt zu hoffen, dass sich Journalist*innen vermehrt und hartnäckig für eine sachliche und sensible Berichterstattung aus erster Hand einsetzen.