Unbegleitete minderjährige Asylsuchende werden vom SEM seit Herbst 2022 in zwei Gruppen eingeteilt. Als 'selbstständig' wahrgenommene Jugendliche über 16 Jahre (oft geschätztes Alter) werden wie erwachsene Asylsuchende betreut.
Grund für diese ‘Notlösung’ seien die gestiegenen Gesuchzahlen von unbegleiteten Minderjährigen und die überlasteten Strukturen. Der Beobachter gibt in einem lesenswerten Artikel und Interview vertiefte Einblicke in die fragwürdige Praxis und zeigt die Risiken auf.